ELTERN ABC

Eltern –Info – ABC

Änderungen der Adresse/ Telefonummer bitte unbedingt vorab im Sekretariat melden.

Ansteckende Krankheiten müssen nach dem Infektionsschutzgesetz sofort in der Schule gemeldet werden, wir sind verpflichtet das Gesundheitsamt zu informieren. Dies gilt für folgende Krankheiten:
Cholera, Diphtherie, Enteritis (Durchfall) durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC); virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, Haemophilus influenzae Typ B-Meningitis, Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte), Keuchhusten, ansteckende Lungentuberkulose, Masern, Meningokokken-Infektion (Hirnhautentzündung), Mumps, Paratyphus, Pest, Poliomyelitis, Scabies (Krätze), Scharlach oder sonstige Streptococcus pyogenes-Infektion, Shigellose, Typhus abdominalis, Virushepatitis A oder E (ansteckende Gelbsucht), Windpocken, Infektiöse Gastroenteritis (Durchfallerkrankung) bei Kindern unter 6 Jahren, Verlausung

Allergien unbedingt dem Klassenlehrer melden und ggf. den Notfallpass ausfüllen

Attest bei Erkrankungen, die über eine Woche dauern oder auf Verlangen der Lehrkraft, wenn die Kinder sehr häufig fehlen, bitte vorlegen.

Bergwaldoffensive Wir sind Premiumpartnerschule der BWO, d.h. von der ersten bis zur vierten Klasse erkunden wir den Wald zusammen mit Förstern.

Beurlaubungen vom Unterricht sind nur in dringenden Ausnahmefällen und aus zwingenden Gründen (Termine, auf die Schüler und Eltern keinen Einfluss haben, wie Arztbesuch, Erholungsmaßnahmen, Firmung und Konfirmation, Wettbewerbe im Leistungssport, Familienfeiern) auf vorhergehenden schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung möglich. Reise und Urlaubstermine zählen nicht dazu. Bei Beurlaubungen von mehr als 2 Wochen entscheidet das Schulamt.

Bringen Sie die Kinder, falls diese nicht mit dem Schulbus kommen,  bitte nur bis zur Schultüre. Aus Sicherheitsgründen ist ein Aussteigen vor dem Hofeingang nicht gestattet.

Bildungspaket  Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen
bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in der Mittagsbetreuung, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das neue Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Arbeits­losengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Computer: Wir haben einen Computerraum mit 19 Schülerarbeitsplätzen an der Schule, der von allen Klassen regelmäßig benutzt wird. Lernprogramme, Arbeiten mit Word und dem Internet werden hier genutzt. In der 3. Und 4. Klasse können die Kinder im Rahmen der Förderschiene einen PC – Führerschein machen.

Elternbeirat Der Elternbeirat wird alle zwei Jahre am Schuljahresanfang aus Eltern, die sich zur Wahl stellen gewählt  und trifft sich mindestens dreimal pro Schuljahr zu einer Sitzung. Der Elternbeirat wird bei wichtigen Entscheidungen gehört und mit einbezogen. Ebenso ist er bei Schulfesten aktiv.

Einverständniserklärung zur Veröffentlichung Nur wenn Sie uns Ihr schriftliches Einver­stän­d- nis zu Beginn des Schuleintrittes gegeben haben, dürfen wir Bilder oder Werke ihres Kindes in der Schule, auf der Homepage, im Gemeindeblatt, in der Zeitung veröffentlichen. Sie können diese jederzeit schrift­lich widerrufen.

Entschuldigen Sie bitte Ihr Kind bei Krankheit bis 7:30 Uhr telefonisch im Sekretariat (Anruf­beantworter). Sprechen Sie bitte langsam und deutlich und nennen Sie den vollständigen Namen und die Klasse. Wir bitten um tägliche Aktualisierung.

Förderschiene Wir bieten zweimal jährlich eine Förderschiene mit verschiedenen Kursen an, aus denen die Kinder selbst wählen können, getrennt nach den Jahrgangsstufen 1 /2 und 3/ 4.

Fundsachen werden in der Fundsachenablage  am Durchgang zur Turnhalle gesammelt und am Schul­jahres­ende entsorgt bzw. für karitative Zwecke gespendet.

Gesundes Pausenobst wird allen Kindern von Dienstag bis Freitag kostenlos zur Verfügung  gestellt. Dieses wird von der EU finanziert und von Kindern aus der 2. Jahrgangstufe gewaschen. In den Pausen liegt es zum Essen in der Aula bereit.

Individuelle Förderung ist uns sehr wichtig. Wir setzen individualisierende Lernformen wie Wochen-  oder Tagesplanarbeit ein, ebenso bieten wir Übungsangebote  oder Hausaufgaben mit unterschiedlichem Niveau an. Zweimal jährlich können die Kinder  verschiedene Kurse innerhalb der Förderschiene selbst wählen. Bei ausreichender Stundenzuweisung gibt es zusätzlichen Förderunterricht für Kinder mit Lese- / Rechtschreibschwäche. Kinder mit festgestelltem sonder­päda­gogischen Förderbedarf können auf Antrag von den Noten befreit und nach einem indivi­duellen Förderplan unterrichtet werden.

Inklusion: Wir haben bereits seit 2002 eine Außenklasse der Tom-Mutters-Schule in Kempten mit Kindern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an unserer Schule. Jedes Jahr ist eine  2. Klasse Partnerklasse. Außerdem finden auch mit anderen Klassen gemeinsame Unterrichts­stunden, Projekte und Feste statt.

Hausaufgaben müssen gegeben werden und dienen der Festigung und Übung des Unterrichts­stoffes sowie der Förderung des selbständigen und eigenverantwortlichen Arbeitens Ihres Kindes. Für die Klassen 1 und 2 sind täglich ca. 30 Minuten, für die Klassen 3 und 4  60 Minuten vorge­sehen- bei konzentriertem Arbeiten!  In einigen Klassen erhalten die Kinder differenzierte Hausaufgaben je nach Leistungs­stand und Arbeitstempo. Hausaufgaben dürfen nicht benotet werden.

Hausschuhpflicht herrscht aus Sicherheits- und Hygienegründen an unserer Schule.

Hausordnung:  Sie ist auf  Homepage zum Nachlesen abgedruckt.

Klassenelternsprecher/innen werden am ersten Elternabend im neuen Schuljahr von den anwesenden Eltern für ein Schuljahr gewählt  und vertreten die Interessen aller Eltern der Klasse. Diese sind nicht automatisch Mitglied des Elternbeirates.

Kopierkosten und Materialkosten werden ab dem Schuljahr 2020/ 21 pauschal erhoben.

Läuse Sollte Ihr Kind Läuse haben, müssen Sie dies unverzüglich in der Schule melden. Die betroffene Klasse erhält dann einen Informationsbrief. Erst nach erfolgreicher Behandlung darf der Schulbesuch fortgesetzt werden.

Leistungsmessung  Wir haben an unserer Schule ein für alle gültiges Leistungsmessungs­kon­zept, das Sie auf unserer Homepage nachlesen können.

Mittagsbetreuung wird an unserer Schule Montag bis Donnerstag von 11:00 Uhr bis 16:30 Uhr und am Freitag von 11 Uhr bis 14:00 Uhr angeboten. In der Nachmittagsgruppe findet eine qualitätsvolle Hausaufgabenbetreuung statt. Warmes Mittagessen kann bestellt werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an unser Sekretariat.

Nachteilsausgleich können Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Sonderbedarf und Kinder mit Lese-/ Rechtschreibstörung erhalten. Sprechen Sie mit der Klassenleitung oder der zuständigen Beratungslehrkraft oder unserer Schulpsychologin.

Orientierungsarbeiten sind bayernweite Vergleichstests und werden jedes Jahr im Mai im Fach Deutsch in den 2. Klassen geschrieben.

Die Pause findet möglichst bei jedem Wetter draußen statt. Bitte kleiden Sie Ihre Kinder ent­sprechend. Regenschirme sind natürlich erlaubt.

Pausenverkauf:  Am Montag verkaufen Eltern einer Klasse im Wechsel Sandwiches, Muffins, Waffeln oder ähnliches. Der Erlös fließt in die Elternbeiratskasse. Davon erhält jede Klasse einen 50 € Zuschuss für  einen Ausflug. Dienstag bis Freitag über­nehmen Kinder aus der vierten Klasse den Verkauf von Waren aus der Bäckerei Neher.

Pausenbrot: Bitte verzichten Sie auf zuckerhaltige Getränke und Süßigkeiten!

Probearbeiten In den ersten beiden Jahrgangsstufen werden Probearbeiten nicht angesagt. In den dritten Klassen wird die Woche genannt. Die Anzahl ergibt sich aus dem Ermessen der jewei­ligen Lehrkraft, wobei an unserer Schule in den einzelnen Stufen ganz besonders in dieser Be­ziehung zusammengearbeitet wird. In den 4. Klassen müssen die Proben mindestens eine Woche vorher angesagt werden. Es gilt eine Richtzahl der Probearbeiten bis zum Übertrittszeugnis: Deutsch 12, Mathematik 5, Heimat- und Sachunterricht  5. Probearbeiten können aber durch Portfolios und andere alternative Leistungsmessungen ersetzt werden.

Die „Probefreien Zeiten“  in den 4. Klassen im Umfang von 4 Wochen werden in einem Eltern­brief am Schuljahresanfang mitgeteilt.  

Rauchverbot gilt für alle auf dem gesamten Schulgelände!

Schulunfälle: Unfälle, die sich in der Schule oder auf dem Schulweg ereignet haben und einen Arztbesuch zur Folge hatten, müssen unbedingt innerhalb von drei Tagen im Sekretariat gemeldet werden. (siehe Merkblatt über die Inanspruchnahme ärztlicher  Leistungen.

Schülerlotsen sichern die Überquerung der Straße in der Pause zum Hartplatz und zurück.  Diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen jedes Schuljahr die Viertklässler.

Schulgottesdienste oder – andachten finden am Schuljahresanfang und –ende sowie vor den Weihnachts- und Osterferien, wenn möglich ökumenisch statt.

Schulskitage führen wir, wenn es die Schneelage zulässt,  bevorzugt im Januar/Februar an den Adel­harz/ Breitensteinliften durch. Sollte dies nicht möglich sein, werden wir auf ein anderes Skigebiet ausweichen, was allerdings zu größeren Kosten führt. Voraussetzung ist auch ein staatlicher Skilehrer, der die Skitage begleitet und überwacht oder eine Lehrkraft, die eine Zusatzausbildung hat. Zudem benötigen wir unbedingt die Hilfe der Eltern für die Skigruppenbetreuung. Dazu findet im Januar für alle Helfer ein verpflichtender Elternabend statt.

Das Sekretariat ist Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 11:00 Uhr besetzt und unter der Telefonnummer 08327 / 930 339 0  erreichbar. Von 16 Uhr am Vortag bis 7:30 Uhr ist ein Anrufbeantworter eingesetzt.

Sportunterricht: Das Tragen von Schmuck und Brillen ist im Sportunterricht aus Sicherheits­gründen nicht erlaubt.  Sportbrillen hingegen können verwendet werden. Die Sportschuhe sollten keine abfärbenden Sohlen haben. Lange Haare müssen zusammengebunden werden.

Die Sprechzeiten der Lehrkräfte erhalten Sie am Schuljahresanfang in schriftlicher Form. Bitte melden Sie sich rechtzeitig an. Natürlich können wir darüber hinaus auch Termine am Nachmittag  oder Abend nach Vereinbarung anbieten.

Streitschlichter An unserer Schule werden Schüler als Streitschlichter ausgebildet und eingesetzt.

Trinken ist im Unterricht erlaubt. Bitte geben Sie Ihrem Kind keine Glasflaschen mit in die Schule.

Der Tintentodstift oder „Tintenkiller“ darf an unserer Schule nicht eingesetzt werden.

Unsere Unterrichtszeiten sind wie folgt:

  7.30 Uhr bis 8:15 Uhr ,   8:15 Uhr bis    9:00 Uhr , 15 Minuten Pause

  9:15 Uhr bis 10:00 Uhr, 10:00 Uhr bis 10:45 Uhr , 15 Minuten Pause

11:00 Uhr bis 11:45 Uhr, 11:45 Uhr bis 12:30 Uhr

Vergleichsarbeiten VERA: Sie werden jährlich im Mai bayernweit in den dritten Klassen in Deutsch und Mathematik durchgeführt. Sie erhalten Ende Juni eine Übersicht über die Kom­petenz­stufe, die Ihr Kind hier erreicht hat.

Wandertage werden mindestens zweimal jährlich durchgeführt. Dazu muss eine 2. Begleitperson mitgehen.

Zeugnisse gibt es für die 1., 2. und 3. Klassen Mitte Februar und am letzten Tag vor den Sommerferien. Die vierten Klassen erhalten im Januar einen Notenbericht, Anfang Mai das Übertrittszeugnis und ein Jahreszeugnis. Das Zwischenzeugnis der 1., 2. und 3. Jahrgangstufe wird an unserer Schule nach einem Konferenzbeschluss seit dem Schuljahr 2014/15 durch ein Lern-und Entwicklungsgespräch an dem Eltern, Schüler und der Klassenleiter teilnehmen ersetzt.

gez. Anita Scherm, Rektorin, Stand August 2020