SCHULUNFÄLLE

Merkblatt über die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen bei Schulunfällen

Über die Kommunale Unfallversicherung Bayern ist Ihr Kind beitragsfrei versichert

+ auf dem Schulweg

+ im Unterricht, einschließlich der Pausen

+ bei Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgebäudes (Wandertage, Unterrichtsgänge,        

  Schulllandheimaufenthalte, …)

+ beim Besuch von Arbeitsgemeinschaften

+ wenn es an Betreuungsmaßnahmen wie der Mittagsbetreuung teilnimmt.

Wenn Sie als Eltern z.B. als Lesepate/in  oder Skilehrer/in oder Begleitperson bei Wandertagen tätig werden, sind auch Sie hierbei über die Kommunale Unfallversicherung versichert.

Sollte ein Unfall eintreten, leistet die Kommunale Unfallversicherung

+ die Heilbehandlung beim Arzt, im Krankhaus oder in der Rehaklinik einschließlich der  

  notwendigen Fahr- und Transportkosten sowie der nötigen Arznei-, Verband und Heilmittel

+ schulische Förderung (z.B. Einzelunterricht am Krankenbett oder zu Hause)

+ Renten bei Gesundheitsschäden

Wichtig!!!

  • Teilen Sie bitte dem behandelnden Arzt mit, dass es sich um einen Schulunfall handelt, da dieser direkt mit der Kommunalen Unfallversicherung abrechnen muss.
  • Ihre Krankenversicherungskarte ist daher nicht erforderlich. Es sind keine Zuzahlungen für Arznei und Heilmittel nötig.
  • Informieren Sie bitte uns unbedingt gleich über den Unfall und den Arztbesuch, da wir innerhalb von drei Tagen eine Unfallanzeige an die Kommunale Unfallversicherung schicken müssen.

gez. Anita Scherm