SCHULUNFÄLLE
Merkblatt über die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen bei Schulunfällen
Über die Kommunale Unfallversicherung Bayern ist Ihr Kind beitragsfrei versichert
+ auf dem Schulweg
+ im Unterricht, einschließlich der Pausen
+ bei Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgebäudes (Wandertage, Unterrichtsgänge,
Schulllandheimaufenthalte, …)
+ beim Besuch von Arbeitsgemeinschaften
+ wenn es an Betreuungsmaßnahmen wie der Mittagsbetreuung teilnimmt.
Wenn Sie als Eltern z.B. als Lesepate/in oder Skilehrer/in oder Begleitperson bei Wandertagen tätig werden, sind auch Sie hierbei über die Kommunale Unfallversicherung versichert.
Sollte ein Unfall eintreten, leistet die Kommunale Unfallversicherung
+ die Heilbehandlung beim Arzt, im Krankhaus oder in der Rehaklinik einschließlich der
notwendigen Fahr- und Transportkosten sowie der nötigen Arznei-, Verband und Heilmittel
+ schulische Förderung (z.B. Einzelunterricht am Krankenbett oder zu Hause)
+ Renten bei Gesundheitsschäden
Wichtig!!!
- Teilen Sie bitte dem behandelnden Arzt mit, dass es sich um einen Schulunfall handelt, da dieser direkt mit der Kommunalen Unfallversicherung abrechnen muss.
- Ihre Krankenversicherungskarte ist daher nicht erforderlich. Es sind keine Zuzahlungen für Arznei und Heilmittel nötig.
- Informieren Sie bitte uns unbedingt gleich über den Unfall und den Arztbesuch, da wir innerhalb von drei Tagen eine Unfallanzeige an die Kommunale Unfallversicherung schicken müssen.
gez. Anita Scherm