ÜBERTRITT

Übertritt und Schulwechsel in Bayern

Alles zum Übertritt von der Grundschule an die weiterführenden Schulen, alle Regelungen zu Übertritten an andere Schulen und Hinweise zum Schulwechsel über Ländergrenzen. Die erste Schulwahl nach der Grundschule bedeutet keine abschließende Entscheidung über die schulische Laufbahn des Kindes. Das bayerische Schulsystem eröffnet jeder Schülerin und jedem Schüler einen individuellen Bildungsweg. Im Laufe eines Schullebens können sich Leistungen von Kindern und Jugendlichen ändern. Jeder Schüler erhält deshalb regelmäßig die Möglichkeit, seinen Bildungsweg neuen Gegebenheiten und Zielen anzupassen. Dies vermeidet Unter- oder Überforderung und macht den Schulerfolg wahrscheinlich. Alle Schulen in Bayern bieten mehrere Möglichkeiten, um Schulabschlüsse zu erreichen. Grundsätzlich gilt: Mit jedem erreichten Abschluss steht der Weg zum nächsthöheren schulischen Ziel offen. Nach dem Prinzip der Durchlässigkeit ermöglicht jede weiterführende Schule den mittleren Schulabschluss.

Klicken Sie auf den Link um mehr zu erfahren: https://www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html

Der Zwischenbericht

  • Termin: 22.01.2023
  • besteht aus einer kurzen Rückmeldung zur Jahresfortgangsnote im jeweiligen Fach.


Das Übertrittszeugnis

  • Termin: 02.05.2023
  • enthält ausschließlich die Ziffernnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU, die daraus gebildete Gesamtdurchschnittsnote sowie eine zusammen-fassende Beurteilung der Übertrittseignung.
  • Verbalbeurteilungen der Leistungen in diesen Fächern entfallen ebenso wie eine Beschreibung des Sozialverhaltens sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens als auch der individuellen Lernentwicklung.


Übertrittsvoraussetzungen Realschule

  • Für die Aufnahme ist eine Durchschnittsnote von 2,66 oder besser erforderlich.
  • Für alle anderen Schüler führt die Realschule einen Probeunterricht in Deutsch und Mathematik durch. Der Probeunterricht ist bestanden, wenn in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wird. 
  • Wenn in beiden Fächern die Note 4 erreicht wurde, können sich die Eltern für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden.


Übertrittsvoraussetzungen Gymnasium

  • Für die Aufnahme ist eine Durchschnittsnote von 2,33 oder besser erforderlich.
  • Für alle anderen Schüler führt das Gymnasium einen Probeunterricht in Deutsch und Mathematik durch. Der Probeunterricht ist bestanden, wenn in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wird. 
  • Wenn in beiden Fächern die Note 4 erreicht wurde, können sich die Eltern für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden.


Probeunterricht:  
Der Probeunterricht findet vom 16. bis 19. Mai 2023 statt.


Übertritt nach der 4. Klasse

 

Anmeldung

Realschule und Gymnasium: 8. bis 12.05.2023

Bei der Anmeldung sind vorzulegen:

  • das Original des Übertrittszeugnisses der Grundschule
  • das Original des Geburtsscheins oder der Geburtsurkunde
  • der Nachweis über die Erziehungsberechtigung und
  • die Bescheinigung über eine Teilleistungsstörung.
  • Nachweis im Sinne des Masernschutzgesetzes

 

Wichtig: An einigen Schulen ist eine Voranmeldung nötig.

                à Informationen auf den Homepages der Schulen

 

Tage der „Offenen Schultür“ der weiterführenden Schulen

à Informationen auf den Homepages der Schulen

 Weitere Informationen z.B. unter

 

www.km.bayern.de/zu-uebertritt
à Hier finden Sie z.B. die Broschüre: „Der beste Bildungsweg für mein Kind“ als PDF

www.meinbildungsweg.info
à Der Wegweiser für das bayerische Schulsystem – Planen des Bildungsweges

 www.oalike-schulamt.de/notices/broschuere-grundschule-und-was-dann/
à Elterninformationen zu weiterführenden Schulen im Oberallgäu und Kempten