Immer auf dem neuesten StandElterninfos

Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern ist uns an der Grundschule Rettenberg besonders wichtig. Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen und praktische Hinweise rund um den Schulalltag. Ob Tipps zur Unterstützung Ihres Kindes, Informationen zum Übertritt oder Hinweise zu Gesundheit und Sicherheit – hier erhalten Sie schnell einen Überblick. Nutzen Sie auch unseren Downloadbereich für Formulare und weitere Unterlagen.

Eltern ABC

Änderungen der Adresse/ Telefonnummer bitte unbedingt vorab im Sekretariat melden.

Ansteckende Krankheiten müssen nach dem Infektionsschutzgesetz sofort in der Schule gemeldet werden, wir sind verpflichtet das Gesundheitsamt zu informieren. Das dient auch dem Schutz von schwangeren Lehrkräften und gilt für folgende Krankheiten:
Cholera, Diphtherie, Enteritis (Durchfall) durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC); virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, Haemophilus influenzae Typ B-Meningitis, Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte), Keuchhusten, ansteckende Lungentuberkulose, Masern, Meningokokken-Infektion (Hirnhautentzündung), Mumps, Paratyphus, Pest, Poliomyelitis, Scabies (Krätze), Scharlach oder sonstige Streptococcus pyogenes-Infektion, Shigellose, Typhus abdominalis, Virushepatitis A oder E (ansteckende Gelbsucht), Windpocken, Infektiöse Gastroenteritis (Durchfallerkrankung) bei Kindern unter 6 Jahren, Verlausung Allergien unbedingt dem Klassenlehrer melden und ggf. den Notfallpass ausfüllen 

Anton- App ist eine Lern-App für die Schule

Attest bei Erkrankungen, die über eine Woche dauern oder auf Verlangen der Lehrkraft, wenn die Kinder sehr häufig fehlen, bitte vorlegen.

Bergwaldoffensive Wir sind Premiumpartnerschule der BWO, d.h. von der ersten bis zur vierten Klasse erkunden wir den Wald nach einem eigenen Konzept zusammen mit Förstern.

Beurlaubungen vom Unterricht sind nur in dringenden Ausnahmefällen und aus zwingenden Gründen (Termine, auf die Schüler und Eltern keinen Einfluss haben, wie
Arztbesuch, Erholungsmaßnahmen, Firmung und Konfirmation, Wettbewerbe im Leistungssport, Familienfeiern) auf vorhergehenden schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung möglich. Reise und Urlaubstermine zählen nicht dazu. Bei Beurlaubungen von mehr als 2 Wochen entscheidet das Schulamt.

Bringen Sie die Kinder, falls diese nicht mit dem Schulbus kommen, bitte nur bis zur Schultüre bzw. mit dem Auto zum Parkplatz. Aus Sicherheitsgründen ist ein Aussteigen vor dem Hofeingang nicht gestattet.

Bildungspaket „Bedürftige“ Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in der Mittagsbetreuung, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe, den Kinderzuschlag
oder Wohngeld beziehen. 

Computer: Wir haben einen Computerraum mit 20 Schülerarbeitsplätzen an der Schule, der von allen Klassen benutzt werden kann. Lernprogramme, Textverarbeitung und
Internetrecherche werden hier genutzt. In der 3. und 4. Klasse bieten wir im Rahmen der Förderschiene oft auch einen PC – Führerschein für die Kinder an. 

Distanzunterricht Sollte aufgrund einer ministeriellen Verordnung kein Präsenzunterricht in der Schule möglich sein, findet in allen Klassen an unsere Schule „Videounterricht“ über webex oder IServ statt. Die Dauer variiert je nach Jahrgangsstufe. Dazu können bei Bedarf Tablets ausgeliehen werden. Das Material für die Schüler wird digital oder in Papierform bereitgestellt. Das gilt auch bei (längerer) Erkrankung. 

Datenschutz – Einwilligung Veröffentlichung personbezogener Daten für den Schulbetrieb ist die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten notwendig. Angaben, die nicht zwingend erforderlich sind, dürfen nur mit einer Einwilligung erhoben werden. Wenn Sie uns Ihr schriftliches Einverständnis zu Beginn des
Schuleintrittes gegeben haben, dürfen wir Bilder oder Werke ihres Kindes in der Schule, auf der Homepage, im Gemeindeblatt, in der Zeitung veröffentlichen. Sie können diese jederzeit schriftlich widerrufen. 

Elternbeirat Der Elternbeirat wird für zwei Jahre gewählt und trifft sich mindestens dreimal pro Schuljahr zu einer Sitzung. Der Elternbeirat wird bei wichtigen Entscheidungen gehört und mit einbezogen, kann Ideen einbringen…. Ebenso ist er bei Schulfesten aktiv. 

Entschuldigen Sie bitte Ihr Kind bei Krankheit über IServ bis 7:15 Uhr oder nur im Ausnahmefall telefonisch im Sekretariat (Anrufbeantworter). Sprechen Sie bitte langsam und deutlich und nennen Sie den vollständigen Namen und die Klasse. 

Förderschiene Wir bieten zweimal jährlich eine Förderschiene mit verschiedenen Kursen an, aus denen die Kinder selbst wählen können, getrennt nach den Jahrgangsstufen 1 /2 und 3/ 4. Fundsachen werden in der Fundsachenablage am Durchgang zur Turnhalle gesammelt und zu den Ferien und am Schuljahresende entsorgt bzw. für karitative Zwecke gespendet. 

Gesundes Pausenobst wird allen Kindern von Dienstag bis Freitag kostenlos zur Verfügung gestellt. Dieses wird von der EU finanziert und von Kindern aus der Tom-Mutters-Klasse gewaschen und klassenweise verteilt. 

Individuelle Förderung ist uns sehr wichtig. Wir setzen individualisierende Lernformen wie Wochen- oder Tagesplanarbeit ein, ebenso bieten wir Übungsangebote oder
Hausaufgaben mit unterschiedlichem Niveau an. Zweimal jährlich können die Kinder verschiedene Kurse innerhalb der Förderschiene selbst wählen. Bei ausreichender
Stundenzuweisung gibt es zusätzlichen Förderunterricht für Kinder mit Lese-/Rechtschreibschwäche oder Mathematik. Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen
Förderbedarf können auf Antrag von den Noten befreit und nach einem individuellen Förderplan unterrichtet werden. 

Inklusion: Wir haben bereits seit 2002 eine Außenklasse der Tom-Mutters-Schule Kempten mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an unserer Schule. Jedes Jahr
ist eine 1. oder 2. Klasse unserer Schule Partnerklasse. Außerdem finden auch mit anderen Klassen gemeinsame Unterrichtsstunden, Projekte und Feste statt.
Wir haben immer wieder auch Kinder mit besonderem Förderbedarf und Schulbegleitungen an der Schule in den Regelklassen. 

Hausaufgaben müssen gegeben werden und dienen der Festigung und Übung des Unterrichtsstoffes sowie der Förderung des selbständigen und eigenverantwortlichen Arbeitens Ihres Kindes. Für die Klassen 1 und 2 sind täglich ca. 30 Minuten, für die Klassen 3 und 4 60 Minuten vorgesehen bei konzentriertem Arbeiten! In einigen Klassen erhalten die Kinder differenzierte Hausaufgaben je nach Leistungsstand und Arbeitstempo. Hausaufgaben dürfen nicht benotet werden. 

Hausschuhpflicht herrscht aus Sicherheits- und Hygienegründen an unserer Schule. 

Unsere Homepage finden Sie unter www.grundschule-rettenberg.de
Hier werden regelmäßig Bilder und Berichte veröffentlicht. Außerdem finden Sie wichtige und interessante Informationen und Termine unserer Schule.

Klassenelternsprecher/innen werden am ersten Elternabend im neuen Schuljahr von den anwesenden Eltern für ein Schuljahr gewählt und vertreten die Interessen aller Eltern der Klasse. Diese sind nicht automatisch Mitglied des Elternbeirates. 

Kopierkosten werden pauschal zweimal jährlich im Dezember und im Juli erhoben. Die Höhe der Kosten werden von den Lehrkräften zeitnah bekannt gegeben.

Läuse Sollte Ihr Kind Läuse haben, müssen Sie dies unverzüglich in der Schule melden. Die betroffene Klasse erhält dann einen Informationsbrief. Erst nach erfolgreicher
Behandlung darf der Schulbesuch fortgesetzt werden.

Leistungsmessung Wir haben an unserer Schule ein für alle gültiges Leistungsmessungskonzept, das Sie auf unserer Homepage nachlesen können. 

Lern- und Entwicklungsgespräche führen wir seit 2014/15 anstelle von Zwischenzeugnissen in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 durch, weil wir von dessen Mehrwert überzeugt sind. Seit dem Schuljahr 20/21 dürfen in den Jahrgangsstufen 1 und 3 auch die Jahreszeugnisse damit ersetzt werden. Der Protokollbogen tritt dann jeweils an dessen Stelle. Das Gespräch findet mit dem Kind im Beisein der Eltern statt. 

Mittagsbetreuung wird an unserer Schule Montag bis Donnerstag von 11:00 Uhr bis 16:30 Uhr und am Freitag von 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr angeboten. In der Nachmittagsgruppe findet eine qualitätsvolle Hausaufgabenbetreuung statt. Warmes Mittagessen kann bestellt werden. Wenden Sie sich bei Bedarf an unser Sekretariat. 

Nachteilsausgleich können Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Sonderbedarf und Kinder mit Lese-/ Rechtschreibstörung erhalten. Sprechen Sie mit der Klassenleitung oder der Beratungslehrkraft oder unserer Schulpsychologin. 

Orientierungsarbeiten sind bayernweite Vergleichstests und werden jedes Jahr im Mai im Fach Deutsch in den 2. Klassen geschrieben.

Die Pause findet bei jedem Wetter draußen statt. Bitte kleiden Sie Ihre Kinder entsprechend. Regenschirme sind natürlich erlaubt. Der Laubengang ist überdacht.

Pausenverkauf: Am Montag verkaufen Eltern einer Klasse im Wechsel Sandwiches, Muffins, Waffeln oder ähnliches nach Wahl. Der Erlös fließt in die Elternbeiratskasse. Mit diesem Geld unterstützt der Elternbeirat das Schulleben sowie Anschaffungen. Dienstag bis Freitag übernehmen Kinder aus der vierten Klasse den Verkauf von Waren aus der Bäckerei Neher.

Pausenbrot: Bitte verzichten Sie auf zuckerhaltige Getränke und Süßigkeiten! Sie hemmen die Konzentration und fördern Unruhe. 

Probearbeiten In den ersten beiden Jahrgangsstufen werden Probearbeiten nicht angesagt. In den dritten Klassen wird die Woche genannt. Die Anzahl ergibt sich aus dem
Ermessen der jeweiligen Lehrkraft, wobei an unserer Schule in den einzelnen Stufen ganz besonders in dieser Beziehung zusammengearbeitet wird. In den 4. Klassen müssen die Proben mindestens eine Woche vorher angekündigt werden. Es gilt eine Richtzahl der Probearbeiten bis zum Übertrittzeugnis: Deutsch 12, Mathematik 5, Heimat- und Sachunterricht 5. Probearbeiten können aber durch ein Portfolios und eine andere alternative Leistungsmessungen ersetzt werden. 

Die „Probefreien Zeiten“ in den 4. Klassen im Umfang von 4 Wochen werden am Elternabend bzw. in einem Elternbrief am Schuljahresanfang mitgeteilt. 

Raketenhefte haben wir für alle Schüler unserer Schule als Hausaufgaben- und Nachrichtenheft entwickelt.

Rauchverbot gilt für alle auf dem gesamten Schulgelände!

Schulunfälle: Unfälle, die sich in der Schule oder auf dem Schulweg ereignet haben und einen Arztbesuch zur Folge hatten, müssen unbedingt innerhalb von drei Tagen imSekretariat gemeldet werden. (siehe Merkblatt über die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen). 

Schulgottesdienste oder – andachten finden am Schuljahresanfang und –ende, wenn möglich, ökumenisch statt.

Unsere Schulregeln finden Sie auf der Homepage zum Nachlesen sowie auch im Raketenheft.

Schulskitage führen wir, wenn es die Schneelage zulässt, bevorzugt im Januar/Februar an den Adelharz/ Breitensteinliften und einer örtlichen Loipe durch. Sollte dies nicht
möglich sein, weichen wir auf ein anderes Skigebiet aus, was allerdings zu größeren Kosten führt. Voraussetzung ist auch ein staatlicher Skilehrer, der die Skitage begleitet und überwacht oder eine Lehrkraft, die eine Zusatzausbildung hat. Zudem benötigen wir unbedingt die Hilfe der Eltern für die Skigruppenbetreuung. Dazu findet im Januar für alle Helfer eine verpflichtende Einweisung statt.

Sekretariat ist wie folgt besetzt: Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7.30 Uhr bis 12:30 Uhr und Dienstag bis 11:00 Uhr
Telefonnummer 08327 / 930 339 0
Email: sekretariat-gs@rettenberg.de
von 20:00 Uhr bis 7:30 Uhr ist ein Anrufbeantworter eingesetzt. 

Sportunterricht: Das Tragen von Schmuck und Brillen ist im Sportunterricht aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Sportbrillen hingegen können verwendet werden. Die
Sportschuhe sollten keine abfärbenden Sohlen haben. Lange Haare müssen zusammengebunden werden. 

Die Sprechzeiten der Lehrkräfte erhalten Sie am Schuljahresanfang in schriftlicher Form. Bitte melden Sie sich rechtzeitig an. Natürlich können wir darüber hinaus auch Termine am Nachmittag oder Abend nach Vereinbarung anbieten.

Tablets stehen jeder Klasse zur Verfügung.

Trinken ist im Unterricht erlaubt. Bitte geben Sie Ihrem Kind keine Glasflaschen mit in die Schule.

Der Tintentodstift oder „Tintenkiller“ darf an unserer Schule nicht eingesetzt werden.

Unsere Unterrichtszeiten sind wie folgt:

07.30 Uhr - 08:15 Uhr
08:15 Uhr - 09:00 Uhr
09:00 Uhr - 09:15 Uhr Pause
09:15 Uhr - 10:00 Uhr
10:00 Uhr - 10:45 Uhr
10:45 Uhr - 11:00 Uhr Pause
11:00 Uhr - 11:45 Uhr
11:45 Uhr - 12:30 Uhr

Vergleichsarbeiten VERA: Sie werden jährlich im Mai bayernweit in den dritten Klassen in Deutsch und Mathematik durchgeführt. Sie erhalten Ende Juni eine Übersicht über die Kompetenzstufe, die Ihr Kind hier erreicht hat.

Wandertage werden mindestens zweimal jährlich durchgeführt. Dazu muss eine 2. Begleitperson mitgehen.

Wintersportausrüstung Wir verfügen an der Schule über Langlaufausrüstungen (Skating und Klassisch), Schneeschuhe, Rutschteller, die im Sportunterricht oder bei
Klassenexkursionen eingesetzt werden können.

Zeugnisse: Das Zwischenzeugnis wird in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 an unserer Schule durch ein Lern- und Entwicklungsgespräch ersetzt. Seit 20/21 kann das Jahreszeugnis in den 1. und 3. Klassen ebenso ersetzt werden. Auf Antrag können Sie jedoch ein Zeugnis anstelle des gemeinsamen Gesprächs bekommen. 

Die vierten Klassen erhalten im Januar einen Notenbericht, Anfang Mai das Übertrittszeugnis und ein Jahreszeugnis.

Stand Juli 2024
Anita Scherm, Rektorin

cloudfiles.gsret.de/index.php/s/syzDCBmo9XWZG8z

Leistungsmessungskonzept

Kinder sind wie Schmetterlinge im Wind. Einige können höher fliegen als andere, aber jeder Einzelne fliegt so gut er kann. Jeder Einzelne ist verschieden. Jeder Einzelne ist schön. Jeder Einzelne ist etwas ganz Besonderes. (Verfasser unbekannt)

I. Vorbemerkung:

Jeder hat Stärken und Schwächen. Jedes Kind lernt dann gut, wenn es gemäß seinen individuellen Voraussetzungen unterstützt wird. Aus Fehlern kann man auch lernen. Es ist wichtig, Kinder nicht unter einen großen Notenerwartungsdruck von seitens des Elternhauses zu stellen. Druck hemmt Leistung und erzeugt Stress und Angst. Zudem verlieren Kinder auch ihr Selbstvertrauen, wenn sie merken, dass sie die Erwartungen nicht erfüllen können. Wertschätzende Rückmeldungen sowie aufbauendes, angebrachtes Lob dagegen stärken das Kind.

Trotzdem müssen wir Lehrer, Leistungen regelmäßig bewerten und sind dabei Regelungen unterworfen.

II. Vorgaben in der Grundschulordnung und des Bayrischen Erziehungs- und Unterrichtsgetzes

Der Lehrplan Plus ist auf den Erwerb nachhaltiger Kompetenzen ausgerichtet. Benotet werden neben schriftlichen Probearbeiten grundsätzlich auch mündliche (z.B. Gedichtvorträge, Sachaufgaben erklären, Präsentationen…) und praktische (Versuchsanordnungen, Sachzeichnungen, Geozeichnungen, Plakate, eigenständig erstellte Hefteinträge,…) Beiträge sowie alternative Formen wie Lapbook, Portfolio... Aus diesen Leistungserhebungen ergibt sich die Zeugnisnote.Unsere Zielsetzung sind 2 alternative Leistungsmessungen pro Schuljahr. Diese haben den Vorteil, dass damit die Schülerinnen und Schüler mehr Verantwortung für ihr Lernen übernehmen. In der vierten Klasse darf maximal eine Probearbeit in Deutsch und HSU ersetzt werden. (KM)

Es dürfen keine Zwischennoten gegeben werden.

Eine schriftliche Probearbeit besteht zu 2/3 aus „einfachen“ Aufgaben , die unmittelbar aus dem Unterricht heraus beantwortet werden können, ebenso wie zu 1/ 3 aus Aufgaben, die verlangen, dass das Neuerlernte in anderen Situationen kreativ angewandt werden muss. Grundwissen kann in allen Proben abgefragt werden.Der Deutsche Bildungsrat (Strukturplan für das Bildungswesen) spricht in diesemZusammenhang von vier Anforderungsstufen:

  1. Reproduktion = Wiedergabe gedächtnismäßig verankerter Sachverhalte
  2. Reorganisation = selbstständige Verarbeitung des vorher gelernten Stoffes
  3. Transfer = Übertragung von Grundprinzipien des Gelernten auf neue ähnliche Aufgabenstellungen
  4. problemlösendes Denken = Lösen von Aufgaben mit relativ neuen Strukturen in kreativer Weise

     

NEU: „Nach der Neufassung des § 11 Abs. 1 Satz 2 GrSO sind bei schriftlichen Arbeiten in allen Fächern Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit und schwere Ausdrucksmängel zu kennzeichnen und angemessen zu bewerten. … Die einzelne Lehrkraft entscheidet wie, in welcher Form und in welchem Umfang Verstöße zu gewichten sind und ob diese ggf. so schwer wiegen, dass sich daraus im Rahmen der Gesamtwürdigung der Schülerleistung auch Auswirkungen auf die konkrete Bepunktung bzw. Benotung ergeben. Eine Abstimmung innerhalb des Kollegiums ist im Sinne vergleichbarer Anforderungen zu empfehlen.“ (KM 2.9.2024)

In unserer pädagogischen Konferenz am 23.9.2024 haben wir dazu folgenden Beschluss gefasst:

In der Jahrgangstufe 3 und 4 wird es in Deutschproben (mit Ausnahme von Rechtschreib- und Sprachproben wo die Sprachrichtigkeit sowieso geprüft wird), ebenso wie im Heimat- und Sachunterricht in der Regel 1 bis 2 Punkte für diesen Bereich geben, sodass wir die sprachliche Richtigkeit beachten aber nicht überbewerten. Fachbegriffe sollten korrekt benannt werden können.

In der Jahrgangsstufe 2 werden hier im 2. Halbjahr nur die Aspekte Großschreibung am Satzanfang sowie das Einhalten von Satzgrenzen bewertet.

Notenschlüssel:

       Für schriftliche Probearbeiten mit weiterführenden Aufgaben:

       Bis 93 % der zu erreichenden Punkte           Note 1

       Bis 80%                                                         Note 2

       Bis 60%                                                         Note 3

       Bis 40%                                                         Note 4

       Bis 20%                                                         Note 5

       Unter 20%                                                     Note 6

       In Einzelfällen kann es zu geringen Abweichungen kommen.

       Kurztests (Einmaleins, Wörterabfrage…), die nur aus „einfachen“ Aufgaben     
       bestehen, müssen einen strengeren Notenschlüssel aufweisen.

       Im Bereich Richtigschreiben erfolgt die Leistungsmessung über eine

  • Abschreibnote:
    0 Fehler Note 1;  
    1 Fehler Note 2;  
    2, 3 Fehler Note 3;  
    4, 5 Fehler Note 4; 
    6, 7 Fehler Note 5; 
    ab 8 Fehler Note 6
     
  • mit Hilfe von Lückentexten, Diktaten, eigenen Sätzen oder Texten:
    0, 1 Fehler Note 1; 
    2, 3, 4 Fehler Note 2;
    5, 6, 7 Fehler Note 3; 
    8, 9, 10 Fehler Note 4;
    11, 12, 13 Fehler Note 5, 
    ab 14 Fehler Note 6,
     
  • ebenso wie über Strategietests, bei denen es um die Anwendung der erlernten Regeln geht.
    Note 1 bis 95% , 
    Note 2 bis 85%, 
    Note 3 bis 70%
    Note 4 bis 50% 
    Note 5 bis 25%  der Gesamtpunktzahl.  

            Satzzeichenfehler wie auch vergessene Umlautstriche werden dabei als       
            halber Fehler gewertet. Die Textlänge hängt jeweils von der Klassenstufe
            ab. 

           Alternative Leistungsmessungen erfolgen nach einem festgelegten und den
           Schülern bekannten Kriterienkatalog.

   5. Gewichtung:

       Alle Teilbereiche in Deutsch (Sprechen und Zuhören; Lesen –mit Texten und 
       Medien umgehen; Schreiben; Sprachgebrauch und Sprache untersuchen und
       reflektieren) werden gleich gewichtet, ebenso in Mathematik die Bereiche
       Arithmetik, Sachrechnen (Sachaufgaben, Größen, Daten und Zufall) und
       Geometrie.

       In Heimat- und Sachkunde erfolgt die Gewichtung mündlich und praktisch je
       einfach, Probearbeiten und Alternative Leistungsmessungen in großem Umfang
       zweifach.

   6. Anzahl der schriftlichen Leistungserhebungen:

      In der ersten Klasse werden keine Probearbeiten, sondern
      Leistungserhebungen in geringem Umfang geschrieben. Die Rückmeldung
      erfolgt mündlich, schriftlich oder über Symbole.

      In der zweiten Klasse finden über das gesamte Schuljahr verteilt regelmäßig L
      Leistungserhebungen statt und werden ab dem 2. Halbjahr benotet
      ausgegeben.

      In der dritten Klasse haben wir für unsere Schule folgende Richtzahlen:

      - Mathematik 5, HSU 4, Deutsch 12 (jeweils 3 in den Teilbereichen) bis zum   
        Ende des Schuljahres

      - Die Kinder erhalten einen Probenhinweis für die betroffene Woche, kein
        genaues Datum.

      In der 4. Klasse ist die Anzahl bis zum Übertrittszeugnis im Mai mit folgenden
      Richtzahlen ab dem Schuljahr 2020/21 wie folgt festgelegt:

      - Mathematik 4, HSU 4, Deutsch 10 (jeweils drei in den einzelnen Teilbereichen)

       - Außerdem werden vier probenfreie Wochen bis zum Übertrittszeugnis am
         ersten Elternabend ausgewiesen.

      - In den vierten Klassen müssen Proben mindestens eine Woche vorher
         angekündigt werden. Englischproben werden nicht angesagt, da sie nicht
         benotet werden.

  7. Ergänzungen:

Regelmäßig werden nicht benotete Lernzielkontrollen durchgeführt, die Grundlage für die Differenzierung und individuelle Förderung sind.

Schriftliche Leistungserhebungen werden an unserer Schule im Jahrgang abgesprochen und gemeinsam erstellt. Um auf klassenspezifische Besonderheiten oder gewählte Schwerpunkte eingehen zu können, sind Abweichungen aber möglich.

Höchstens 2 benotete Probearbeiten sollen pro Woche geschrieben werden, an einem Tag nur eine.

Vor allem Mathematik- und Sprach/- Rechtschreibproben können sich aus 2 Teilnoten zusammensetzen, um Stärken und Schwächen der Kinder besser aufzeigen zu können.

In der 3. Und 4. Klasse werden fehlende Maßeinheiten (m, cm, €, l, …) mit einem halben Punktabzug geahndet.

In der 3. und 4. Klasse werden die Proben bei Erkrankung der Kinder in der Regel

Probearbeiten werden innerhalb einer Woche zurückgegeben und den Eltern zur Kenntnisnahme mit nach Hause gegeben. Sie dürfen nicht kommentiert oder in anderer Art beschriftet werden.

Es werden kein Notenspiegel und kein Durchschnittswert auf den Proben notiert.

Hausaufgaben dienen der Übung und dürfen nicht benotet werden. Die Eltern sind für die vollständige Anfertigung verantwortlich.

Im Falle einer attestierten Lese- Rechtschreibstörung oder eines festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarfes können wir mit Ihnen besondere Absprachen zur Leistungsmessung treffen.

III. Weitere Beschlüsse

a) Es sollten regelmäßig nicht benotete Lernzielkontrollen durchgeführt werden, die Grundlage für die Differenzierung und individuelle Förderung sind.

b) Die Rückgabe der Probearbeiten sollte innerhalb einer Woche also zeitnah erfolgen!

c) Es werden kein Notenspiegel und kein Durchschnittswert auf den Proben notiert.

d) Ggf. werden nach Absprache mit den Fachlehrern und den Eltern Förderpläne erstellt.

IV. Im Schuljahr 2012/13 war Diagnose und Förderung ein Schwerpunkt. Hierzu fanden Schulhausinterne Fortbildungen statt. Ebenso erarbeiteten wir Möglichkeiten der Alternativen Leistungsmessung. (siehe Anlagen)

 

V. Förderung

a) Förderschiene

In einer Förderschiene 1/2 und 3/ 4 bieten wir zweimal jährlich klassen- und jahrgangsstufen-übergreifend über ca. 8 Wochen hinweg Kurse an, die die Kinder (nicht die Eltern) selbst wählen können. Dabei legen wir den Schwerpunkt nicht auf die Verbesserung der Leistungen in Deutsch und Mathematik, sondern auf eine Stärkung der Interessen und musischen Bereiche.

Beispiele: Experimentieren, Drucken, Musik mit Körperinstrumenten, Bühne frei, Geowerkstatt, kleine Sportspiele,  Fit an Geräten, Märchen- und Zauberwelten, story telling, Bücherwelten, Streit schlichten, Fotografieren, Natur pur, Landart, Lernen lernen, ….

Um kleinere Gruppen zu erhalten findet parallel dazu in 1/ 2 oder 3/ 4 ein Gemeinsames Singen in der Aula statt, das von 2 Lehrkräften geleitet wird.

b) weitere Fördermöglichkeiten

- wöchentliche klassenübergreifende Lesestunden mit Lesepaten

- klassenübergreifende  Leistungsgruppen in Deutsch und Mathematik

- individuelle Wochenplanarbeit

- nach dem Ampelsystem differenzierte Übungsphasen

- differenzierte oder auch individuelle Hausaufgaben

- Unterstützung einzelner Schüler in Inklusionsstunden

- Einsatz von Praktikantinnen zur individuellen Förderung


Diese Übersicht ist das Resultat mehrerer Konferenzen in den letzten Jahren.

Anita Scherm, Rektorin mit dem gesamten Kollegium im September 2019

Lerntipps

Lerntipps für Zuhause

  • Zeigen Sie Interesse an der Schule
  • Stärken sammeln „Das kann ich…“
  • „Das sind meine Baustellen“
  • Hausaufgaben:
    Mit einer leichten Aufgabe beginnen, dann mit der schwierigsten Aufgabe weitermachen, zuletzt wieder etwas Leichteres bearbeiten.
  • 3 Minuten Pause nach 20 Minuten am besten mit Bewegung verbunden
  • Fehler selbst finden und verbessern lassen ggf. mit Zeilenhinweis oder Anzahl der Fehler nennen
  • erledigte Aufgaben abhaken im Hausaufgabenheft
  • rechtzeitig, am besten stetig den behandelten Unterrichtsstoff wiederholen
  • den Lerntyp beachten – nicht alle Kinder lernen durch nochmals durchlesen andere Möglichkeiten sind: selbst Fragen/ Proben erfinden, Skizzen machen, Plakate erstellen, Spickzettel schreiben, sich vorlesen lassen,  jemanden erklären,  Wortkarten Wörter in der Wohnung verteilen/ aufhängen…..
  • Lob wo immer ehrlich und möglich
  • Erfolge feiern, auch die kleinsten
Schulberatung

Im (Schul-) Alltag warten viele Herausforderungen, die man nicht immer alleine bewältigen kann und muss. Wenn Sie Beratung oder Hilfe suchen, können Sie sich gerne an uns wenden.

Schulsozialarbeit

Frau Christina Moritz christina.moritz@lra-oa.bayern.de
Zimmer 207 Tel. 08327 930339 22
Hilfestellung Beratung Unterstützung Förderung Stärkung Kooperation


(mailto:teresa.christiani@schulamt-oalike.de)


Schulberatung

Beratungslehrkraft

Anke Schaak (Grund- und Mittelschule OY)

Sprechzeiten: nach Vereinbarung

Tel.: 015143176949

anke.schaak@schulamt-oalike.de
Themenschwerpunkte
Liebe Eltern, liebe Schüler und Schülerinnen, liebe Lehrkräfte, der Lebensraum Schule verbindet uns alle! In der Schule lernen wir gemeinsam. Wir lachen zusammen. Wir helfen uns gegenseitig. Wir erleben aber auch Streit, Wut, Traurigkeit und Misserfolge. Wir, die SchulpsychologInnen und Beratungslehrkräfte, unterstützen Sie und euch. Gemeinsam klären wir Fragen und Probleme im Schulalltag. Die Beratung ist kostenfrei, freiwillig und unterliegt der Schweigepflicht.

-    Schullaufbahnberatung und pädagogische Beratung
-    Einschulung
-    Wiederholen / Vorrücken
-    Übergänge /Übertrittsberatung
-    Lern- und Leistungsprobleme, insb. Lese-Rechtschreib- Schwierigkeiten
-    Verhaltensprobleme

Staatliche Schulpsychogin
Katharina Reder

GSMS Blaichach Ettensberger Str. 17, 87544 Blaichach Sprechstunde: Mi 12:00 – 12:30 Uhr

Tel.: 08321/6629 - 20

Katharina.Reder@schulamt-oalike.de (mailto:Katharina.Reder@schulamt-oalike.de)

Themenschwerpunkte

•    Schullaufbahnberatung: Einschulung (Schulfähigkeit, Zurückstellung), Überspringen einer Jahrgangstufe/ Wiederholen / Vorrücken
•    Lern- und Leistungsprobleme: Konzentration, Motivation, Arbeitsverhalten, LRS, Rechenschwierigkeiten
•    Auffälligkeiten im sozialen und emotionalen Bereich: Schulangst, soziale Unsicherheit, Gewalt und Mobbing, Aggressivität, Psychische und psychatrische Störungsbilder
 

Hilfsangebote Depression und Angststörung

Übersicht über innerschulische und außerschulische Hilfsangebote

Kinder / Jugendliche und Eltern können sich in Notlagen an der Schule vertrauensvoll wenden an:

jede Lehrerin/jeden Lehrer des Vertrauens

die Beratungslehrkraft Anke Schak

die Schulpsychologin Jeanette Böttcher

die Schulsozialarbeiterin Christina Moritz

Kontaktmöglichkeit unter dem Reiter Beratung oder Schulsozialarbeit

Schulanfänger

Schulbeginn ist am Dienstag, den 16.09.2025

Der Unterricht findet für die 2., 3. und 4. Klassen von 07:30 Uhr bis 11:45 Uhr statt. 

Die Schulbusse verkehren wie gewohnt nach dem Fahrplan.

Die Schulanfänger werden um 08:30 Uhr bei schönem Wetter am Musikpavillon im Kurgarten, bei schlechtem Wetter in der Turnhalle empfangen.

Die Eltern der Schulanfänger werden gebeten, ihre Kinder selbst zur Schule zu bringen und wieder mit nach Hause zu nehmen. Der erste Unterricht findet nach der Willkommensfeier im Klassenzimmer bis 11:00 Uhr statt. Währenddessen bewirtet der Elternbeirat.

Die Mittagsbetreuung beginnt bereits ab dem ersten Schultag.

gez. Anita Scherm, Rektorin

Übertritt

Übertritt

Übertritt und Schulwechsel in Bayern

Alles zum Übertritt von der Grundschule an die weiterführenden Schulen, alle Regelungen zu Übertritten an andere Schulen und Hinweise zum Schulwechsel über Ländergrenzen. Die erste Schulwahl nach der Grundschule bedeutet keine abschließende Entscheidung über die schulische Laufbahn des Kindes. Das bayerische Schulsystem eröffnet jeder Schülerin und jedem Schüler einen individuellen Bildungsweg. Im Laufe eines Schullebens können sich Leistungen von Kindern und Jugendlichen ändern. Jeder Schüler erhält deshalb regelmäßig die Möglichkeit, seinen Bildungsweg neuen Gegebenheiten und Zielen anzupassen. Dies vermeidet Unter- oder Überforderung und macht den Schulerfolg wahrscheinlich. Alle Schulen in Bayern bieten mehrere Möglichkeiten, um Schulabschlüsse zu erreichen. Grundsätzlich gilt: Mit jedem erreichten Abschluss steht der Weg zum nächsthöheren schulischen Ziel offen. Nach dem Prinzip der Durchlässigkeit ermöglicht jede weiterführende Schule den mittleren Schulabschluss.

Klicken Sie auf den Link um mehr zu erfahren: https://www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html

 

Der Zwischenbericht

  • Termin: am Freitag der zweiten vollen Unterrichtswoche im Januar
  • besteht aus einer kurzen Rückmeldung zur Jahresfortgangsnote im jeweiligen Fach.


Das Übertrittszeugnis

  • Termin: am 1. Unterrichtstag des Monats Mai
  • enthält ausschließlich die Ziffernnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU, die daraus gebildete Gesamtdurchschnittsnote sowie eine zusammen-fassende Beurteilung der Übertrittseignung.
  • Verbalbeurteilungen der Leistungen in diesen Fächern entfallen ebenso wie eine Beschreibung des Sozialverhaltens sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens als auch der individuellen Lernentwicklung.


Übertrittsvoraussetzungen Realschule

  • Für die Aufnahme ist eine Durchschnittsnote von 2,66oder besser erforderlich.
  • Für alle anderen Schüler führt die Realschule einen Probeunterricht in Deutsch und Mathematik durch. Der Probeunterricht ist bestanden, wenn in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wird.
  • Wenn in beiden Fächern die Note 4 erreicht wurde, können sich die Eltern für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden.


Übertrittsvoraussetzungen Gymnasium

  • Für die Aufnahme ist eine Durchschnittsnote von 2,33 oder besser erforderlich.
  • Für alle anderen Schüler führt das Gymnasium einen Probeunterricht in Deutsch und Mathematik durch. Der Probeunterricht ist bestanden, wenn in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wird.
  • Wenn in beiden Fächern die Note 4 erreicht wurde, können sich die Eltern für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden.


Probeunterricht:   Der Probeunterricht findet nach der Anmeldung im Mai statt.


Übertritt nach der 4. Klasse

Anmeldung

Realschule und Gymnasium: 

Bei der Anmeldung sind vorzulegen:

  • das Original des Übertrittszeugnisses der Grundschule
  • das Original des Geburtsscheins oder der Geburtsurkunde
  • der Nachweis über die Erziehungsberechtigung und
  • die Bescheinigung über eine Teilleistungsstörung.
  • Nachweis im Sinne des Masernschutzgesetzes

Wichtig: An einigen Schulen ist eine Voranmeldung nötig.

                à Informationen auf den Homepages der Schulen

Tage der „Offenen Schultür“ der weiterführenden Schulen

à Informationen auf den Homepages der Schulen

 

 Weitere Informationen z.B. unter

www.km.bayern.de/zu-uebertritt
à Hier finden Sie z.B. die Broschüre: „Der beste Bildungsweg für mein Kind“ als PDF

www.meinbildungsweg.info
à Der Wegweiser für das bayerische Schulsystem – Planen des Bildungsweges

 www.oalike-schulamt.de/notices/broschuere-grundschule-und-was-dann/ 
à Elterninformationen zu weiterführenden Schulen im Oberallgäu und Kempten

Schulunfall

Merkblatt über die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen bei Schulunfällen

Über die Kommunale Unfallversicherung Bayern ist Ihr Kind beitragsfrei versichert

+ auf dem Schulweg

+ im Unterricht, einschließlich der Pausen

+ bei Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgebäudes (Wandertage, Unterrichtsgänge,        

  Schulllandheimaufenthalte, …)

+ beim Besuch von Arbeitsgemeinschaften

+ wenn es an Betreuungsmaßnahmen wie der Mittagsbetreuung teilnimmt.

Wenn Sie als Eltern z.B. als Lesepate/in  oder Skilehrer/in oder Begleitperson bei Wandertagen tätig werden, sind auch Sie hierbei über die Kommunale Unfallversicherung versichert.

Sollte ein Unfall eintreten, leistet die Kommunale Unfallversicherung

+ die Heilbehandlung beim Arzt, im Krankhaus oder in der Rehaklinik einschließlich der  

  notwendigen Fahr- und Transportkosten sowie der nötigen Arznei-, Verband und Heilmittel

+ schulische Förderung (z.B. Einzelunterricht am Krankenbett oder zu Hause)

+ Renten bei Gesundheitsschäden

Wichtig!!!

  • Teilen Sie bitte dem behandelnden Arzt mit, dass es sich um einen Schulunfall handelt, da dieser direkt mit der Kommunalen Unfallversicherung abrechnen muss.
  • Ihre Krankenversicherungskarte ist daher nicht erforderlich. Es sind keine Zuzahlungen für Arznei und Heilmittel nötig.
  • Informieren Sie bitte uns unbedingt gleich über den Unfall und den Arztbesuch, da wir innerhalb von drei Tagen eine Unfallanzeige an die Kommunale Unfallversicherung schicken müssen.

gez. Anita Scherm

Infektionsschutzgesetz - Meldepflicht

Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. §34 Abs. 5 S. 2 lnfektionsschutzgesetz (lfSG)

Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule oder andere Gemein­schaftseinrichtungen besucht, kann es Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrge­schwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen.

Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre PflichtenVerhal­tens­weisen und das übliche Vorgehenunterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule oder andere Gemeinschaftsein­richtung gehen darf und eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolgen muss, wenn

  1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen  verur­sacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden);
  2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-lnfektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr;
  3. ein Kopflausbefall vorliegt
  4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht.

 

Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangeln­de Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder "fliegende“ Infektionen sind z.B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkon­takte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen.

Dies erklärt, dass in Schulen und in Gemeinschaftseinrichtungen besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen).

Er wird Ihnen - bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte - darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der Schule oder Gemeinschaftseinrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet.

Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrich­tigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusam-men mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.

Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren.

Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie Spielkameraden, Mitschüler oder das Personal anstecken. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die "Ausscheider" von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr- Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in die Schule gehen dürfen.

Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben.

Wann ein Besuchsverbot der Schule für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen beiden genannten Fallen müssen Sie uns benachrichtigen.

Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben.

 

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Gez. Anita Scherm, Rektorin

IServ

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