Schulunfall

Merkblatt über die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen bei Schulunfällen

Über die Kommunale Unfallversicherung Bayern ist Ihr Kind beitragsfrei versichert

+ auf dem Schulweg

+ im Unterricht, einschließlich der Pausen

+ bei Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgebäudes (Wandertage, Unterrichtsgänge,        

 Schulllandheimaufenthalte, …)

+ beim Besuch von Arbeitsgemeinschaften

+ wenn es an Betreuungsmaßnahmen wie der Mittagsbetreuung teilnimmt.

Wenn Sie als Eltern z.B. als Lesepate/in  oder Skilehrer/in oder Begleitperson bei Wandertagen tätig werden, sind auch Sie hierbei über die Kommunale Unfallversicherung versichert.

Sollte ein Unfall eintreten, leistet die Kommunale Unfallversicherung

+ die Heilbehandlung beim Arzt, im Krankhaus oder in der Rehaklinik einschließlich der  

 notwendigen Fahr- und Transportkosten sowie der nötigen Arznei-, Verband und Heilmittel

+ schulische Förderung (z.B. Einzelunterricht am Krankenbett oder zu Hause)

+ Renten bei Gesundheitsschäden

Wichtig!!!

Teilen Sie bitte dem behandelnden Arzt mit, dass es sich um einen Schulunfall handelt, da dieser direkt mit der Kommunalen Unfallversicherung abrechnen muss.

Ihre Krankenversicherungskarte ist daher nicht erforderlich. Es sind keine Zuzahlungen für Arznei und Heilmittel nötig.

Informieren Sie bitte uns unbedingt gleich über den Unfall und den Arztbesuch, da wir innerhalb von drei Tagen eine Unfallanzeige an die Kommunale Unfallversicherung schicken müssen.

gez. Anita Scherm