Sprachstandstest und Vorkurs
Im Februar des vorletzten Kindergartenjahres lädt die Grundschule Ihr Kind zu einer Sprachstandserhebung ein.
Das ist ein kurzer Test. Dieser überprüft, ob Ihr Kind eine Deutsch-Förderung braucht. Weitere Informationen finden Sie unter www.km.bayern.de/sprachstandserhebung.
Dieser Test ist Pflicht. Ihr Kind muss nicht teilnehmen, wenn Sie bis spätestens 31.01. eine der folgenden Bestätigungen erhalten:
Bestätigung einer • staatlich geförderten Kindertageseinrichtung (Kita) oder • Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) oder • Heilpädagogischen Tagesstätte (HPT) oder • Logopädischen Praxis.
Bitte geben Sie diese Bestätigung (im Original!) sofort persönlich an der Grundschule ab. Oder werfen Sie die Bestätigung in den Briefkasten unserer Schule. Oder schicken Sie diese mit der Post an uns.
Die Grundschule prüft dann, ob Ihr Kind an der Sprachstandserhebung teilnehmen muss. Diese findet ab Februar statt. Wir schicken Ihnen eine Einladung mit Datum, Uhrzeit und Ort.
Die Sprachstandserhebung führt eine Lehrkraft, eine Beratungslehrkraft oder eine Schulpsychologin durch. Eine Begleitperson kann während der Sprachstandserhebung anwesend sein.
Dabei bekommt Ihr Kind Aufgaben in vier Bereichen: Bilder zu Wörtern erkennen, Bilder zu Sätzen erkennen, Sätze vervollständigen und Sätze nachsprechen.
Sie bekommen das Ergebnis spätestens eine Woche nach dem Test.
Warum gibt es die Sprachstandserhebung? Alle Kinder sollen in der Grundschule gut lernen können. Wenn Ihr Kind eine Deutsch-Förderung braucht, dann bekommt es diese rechtzeitig vor Schulbeginn. Diese Hilfe bekommt Ihr Kind in einer Kita mit einem Vorkurs Deutsch. Sie möchten das im Gesetz nachlesen? Art. 37 Abs. 3 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) § 2 Abs. 1 Schulordnung für die Grundschulen in Bayern (GrSO).
Alle Kinder (auch Korridorkinder) mit festgestelltem Sprachförderbedarf erhalten dann im letzten Jahr vor Beginn der Schulpflicht Sprachförderung durch Kindergarten und Grundschule. Dazu müssen sie eine staatlich geförderte Kindertageseinrichtung mit integriertem Vorkurs besuchen. Die Sprachförderung erfolgt dort ein Jahr lang über die alltagsintegrierte Sprachförderung (Fachkräfte der Kita), den sprachlichen Austausch mit anderen Kindern (Sprachbad) und den Vorkurs Deutsch (Sprachförderung in der Kleingruppe durch Kita-Fachkräfte und schulisches Personal).
weitere Informationen finden Sie unter
Einschulungskorridor
Alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig. Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, gibt es einen Einschulungskorridor.
Bezüglich des Einschulungskorridors schreibt das Kultusministeriums Folgendes fest:
- Kinder im Zeitraum 1. Juli bis 30. September können schulpflichtig werden.
- Sie durchlaufen grundsätzlich das Anmelde- und Einschulungsverfahren, also auch die „Vorschule“.
- Falls Sie als Eltern eine Verschiebung der Einschulung um ein Jahr erwägen, müssen Sie bis zum 10. April einen Antrag stellen. Außerdem muss eine vorherige Beratung durch die Schuleim Rahmen eines gemeinsamen Gesprächs im Februar oder März stattfinden. Auf der Grundlage der Beobachtungen des Kindergartens und der Kooperationslehrkraft Frau Veit, berät die Schule und spricht eine Empfehlung zur Einschulung aus. Dabei muss auch ein Protokoll angefertigt werden. Bitte nehmen Sie bei Bedarf rechtzeitig Kontakt zu Frau Veit auf!
- Eine zu frühe, aber auch eine zu späte Einschulung sollte aufgrund von „Spätfolgen“ vermieden werden. Deshalb setzen wir auf die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen uns und Ihnen und wollen Ihnen eine fundierte Beratung und Empfehlung geben, die den aktuellen individuellen Entwicklungsstand Ihres Kindes berücksichtigt.
- Sollten Sie weiterhin unsicher sein, kann Ihr Kind in jedem Fall nach vorheriger Anmeldung im März am Schulspiel teilnehmen. Hier kann es nochmals genauer in einer Kleingruppe beobachtet werden.
Weitere und detaillierte Ausführungen erhalten Sie beim Elternabend zum Thema „Fit für die Schule“, der im Dezember in der Aula der Schule stattfindet oder
auf der Seite des KM https://www.km.bayern.de/lernen/schularten/grundschule/einschulung-und-schulwegsicherheit
Fahrplan zur Einschulung
- Teilnahme an der Vorschulgruppe im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung (auch alle Korridorkinder!)
- Besuche der Kooperationslehrkraft Frau Veit in den Kindergärten im wöchentlichen Wechsel
- Start des Vorkurses für Kinder, die vor der Einschulung noch eine Sprachförderung benötigen.
Dieser wird zweimal wöchentlich seitens der Schule im Umfang von drei Stunden von Herrn Hatt (1. und 2. Klasslehrer der Schule) durchgeführt, ebenso wie vom Kindergarten.
- regelmäßiger Austausch der Eltern mit dem Kindergarten und der Kooperationslehrkraft
- Elternabend “Fit für die Schule” Anfang Dezember in der Schule
- Abgabe des Anmeldebogens in der Schule im Laufe des Januars
- ggf. Beratungsgespräche mit der Kooperationslehrkraft bei Erwägung der Verschiebung des Schuleintritts bei Korridorkindern ein MUSS
- ggf. Teilnahme des Kindes am Schulspiel Anfang März
- Schuleinschreibung im März für das Kind und die Eltern
- Die zukünftigen Schulanfänger besuchen im Juni die Schule
- Am Montag in der letzten Schulwoche findet ein weiterer Informationselternabend zum Schulbeginn in der Schule statt.
- Anfang September erhalten die Kinder einen Brief von ihrer zukünftigen Lehrkraft.
- Begrüßung der Schulanfänger mit ihren Eltern, Großeltern… am ersten Schultag um 8:30 Uhr am Musikpavillon oder in der Turnhalle mit der ganzen Schulfamilie
- Unterrichtsschluss ist in der ersten Schulwoche immer um 10:45 Uhr
